1. Geltung
1.1. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der LOOP.ENTERPRISES media GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der LOOP.ENTERPRISES media GmbH bzw. der Auftrag des Auftraggebern, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der LOOP.ENTERPRISES media GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen 2 Wochen ab dessen Zugang bei der LOOP.ENTERPRISES media GmbH gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die LOOP.ENTERPRISES media GmbH zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die LOOP.ENTERPRISES media GmbH zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen 3 Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
3.3. Der Auftraggeber wird die LOOP.ENTERPRISES media GmbH unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der LOOP.ENTERPRISES media GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die LOOP.ENTERPRISES media GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die LOOP.ENTERPRISES media GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, in jedem Fall aber auf Rechnung des Auftraggebers.
4.3. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass
diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der LOOP.ENTERPRISES media GmbH eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die LOOP.ENTERPRISES media GmbH.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der LOOP.ENTERPRISES media GmbH.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der LOOP.ENTERPRISES media GmbH – entbinden die LOOP.ENTERPRISES media GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebern bestehen und dieser auf Begehren der LOOP.ENTERPRISES media GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der LOOP.ENTERPRISES media GmbH eine taugliche Sicherheit leistet.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der LOOP.ENTERPRISES media GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält die LOOP.ENTERPRISES media GmbH ein zu vereinbarendes Honorar. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3. Alle Leistungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der LOOP.ENTERPRISES media GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
7.4. Kostenvoranschläge der LOOP.ENTERPRISES media GmbH sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der LOOP.ENTERPRISES media GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, so wird die LOOP.ENTERPRISES media GmbH den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggebern genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
7.5. Für alle Arbeiten der LOOP.ENTERPRISES media GmbH, die, aus welchem Grund auch immer, vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der LOOP.ENTERPRISES media GmbH eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der LOOP.ENTERPRISES media GmbH zurückzustellen.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen 10 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Oesterreichischen Nationalbank als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LOOP.ENTERPRISES media GmbH.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die LOOP.ENTERPRISES media GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der LOOP.ENTERPRISES media GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der LOOP.ENTERPRISES media GmbH ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der LOOP.ENTERPRISES media GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält die LOOP.ENTERPRISES media GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH , insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der LOOP.ENTERPRISES media GmbH; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese, in welcher Form immer, weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der LOOP.ENTERPRISES media GmbH zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der LOOP.ENTERPRISES media GmbH nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Auftraggeber die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Auftraggeber keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der LOOP.ENTERPRISES media GmbH gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die LOOP.ENTERPRISES media GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Alle Leistungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias udgl.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der
LOOP.ENTERPRISES media GmbH und können von der LOOP.ENTERPRISES media GmbH jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der LOOP.ENTERPRISES media GmbH darf der Auftraggeber die Leistungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der LOOP.ENTERPRISES media GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2. Änderungen von Leistungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der LOOP.ENTERPRISES media GmbH und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist , unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der LOOP.ENTERPRISES media GmbH erforderlich. Dafür steht der LOOP.ENTERPRISES media GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4. Für die Nutzung von Leistungen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die LOOP.ENTERPRISES media GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der LOOP.ENTERPRISES media GmbH notwendig.
10.5. Dafür steht der LOOP.ENTERPRISES media GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
11. Kennzeichnung
11.1. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die LOOP.ENTERPRISES media GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistung durch die LOOP.ENTERPRISES media GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggebern nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die LOOP.ENTERPRISES media GmbH zu.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der LOOP.ENTERPRISES media GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die LOOP.ENTERPRISES media GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der LOOP.ENTERPRISES media GmbH ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber nachzuweisen.
12.4. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der LOOP.ENTERPRISES media GmbH beruhen.
12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
13. Haftung
13.1. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der LOOP.ENTERPRISES media GmbH für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Auftraggebern erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die LOOP.ENTERPRISES media GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die LOOP.ENTERPRISES media GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2. Die LOOP.ENTERPRISES media GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
14. Anzuwendendes Recht
14.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggebern und der LOOP.ENTERPRISES media GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort ist der Sitz der LOOP.ENTERPRISES media GmbH.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der LOOP.ENTERPRISES media GmbH und dem Auftraggebern ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der LOOP.ENTERPRISES media GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.